Grund- und Leistungsentgelt als Bausteine einer gerechten Vergütung
Entgeltgerechtigkeit ist eine zentrale Forderung jedes Vergütungssystems. Um diese bestmöglich zu gewährleisten, hat sich eine differenzierte Betrachtung der Vergütung nach Grundentgelt und Leistungsentgelt/-zulagen bewährt.
Das Grundentgelt stellt das Fundament der Vergütung dar. Seine Höhe sollte sich an den Anforderungen bemessen, die die wahrgenommenen Arbeitsaufgaben an den Mitarbeiter stellen.
Darüber hinausgehende leistungsorientierte Entgeltbestandteile (Leistungszulagen, Akkord, Prämie, Boni) können sich z.B. an Kennzahlen orientieren oder auf der Basis einer individuellen Leistungsbeurteilung ermittelt werden. Wir empfehlen eine ergebnisbezogene Gestaltung des Leistungsentgelts. [Ergebnisbeteiligung als Leistungsentgelt]
Gerne können sie z. B. bei folgenden Herausforderungen auf unser fundiertes Know-how und unsere Erfahrung zurückgreifen:
> Einführen einer differenzierten Entgeltstruktur
> Aufstellen von Entgeltgrundsätzen und Entgeltgruppen-Strukturen
> Durchführen von Aufgabenbewertungen zur richtigen Eingruppierung
> Variabilisieren fixer Vergütungsbestandteile
> Sinnvolle Umsetzung des ERA-Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie für nicht tarifgebundene Unternehmen
[Download Firmeninterner Workshop Was bedeutet ERA für unser nicht tarifgebundenes Unternehmen?]
> Aufbauen und Einführen eines Leistungsbeurteilungssystems